Kollokationsplan und Inventar Vanessa Bitto

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 30.08.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
30.08.2024
Frist bis
19.09.2024
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dietikon - Konkurse, Zentralstrasse 19, 8953 Dietikon
Publikationsnummer
KK04-0000043859
Publiziert bis
30.08.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 15.04.1985 · Neumattstrasse 10, 8953 Dietikon

Text

Bemerkungen
Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern, ab dem 30. August 2024 beim Konkursamt Dietikon, Zentralstr. 19, 8953 Dietikon, zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 30. August 2024 beim Bezirksgericht Dietikon, Postfach, 8953 Dietikon, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) beim Bezirksgericht Dietikon als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b) beim Konkursamt Dietikon: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Dietikon Aufsichtsbehörde Postfach 8953 Dietikon
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten
Amt
Angaben zur Auflagestelle siehe unter "Bemerkungen" unten