Kollokationsplan und Inventar Reddmann AG

Kollokationsplan und Inventar · Luzern, Zug · 05.09.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Luzern, Zug
Publiziert
05.09.2024
Frist bis
25.09.2024
Veröffentlicht von
Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug
Publikationsnummer
KK04-0000043901
Publiziert bis
05.09.2029

Parteien

Schuldner

CHE-298.462.922 · Poststrasse 24, 6300 Zug

Text

Bemerkungen
vormals mit Sitz in Wollerau
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug