Kollokationsplan und Inventar Michael Philipp Bind

Kollokationsplan und Inventar · Graubünden · 09.09.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Graubünden
Publiziert
09.09.2024
Frist bis
30.09.2024
Veröffentlicht von
Betreibungs- und Konkursamt der Region Plessur - Konkursamt, Grabenstrasse 15, 7001 Chur
Publikationsnummer
KK04-0000044063
Publiziert bis
09.09.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 12.06.1998 · von Gontenschwil AG · Cunterscherstrasse 28, 7240 Küblis

Text

Bemerkungen
vormals wohnhaft: Gässli 20, 7023 Haldenstein
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der Auflagefrist beim Regionalgericht Plessur, Chur, anhängig zu machen. Beschwerden gegen das Inventar sind innert 10 Tagen beim Kantonsgericht Graubünden einzureichen. Andernfalls werden der Kollokationsplan sowie das Inventar als anerkannt betrachtet.
Amt
Betreibungs- und Konkursamt der Region Plessur - Konkursamt, Grabenstrasse 15, 7001 Chur