Kollokationsplan und Inventar Michael Philipp Bind
Kollokationsplan und Inventar · Graubünden · 09.09.2024
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Graubünden
- Publiziert
- 09.09.2024
- Frist bis
- 30.09.2024
- Veröffentlicht von
- Betreibungs- und Konkursamt der Region Plessur - Konkursamt, Grabenstrasse 15, 7001 Chur
- Publikationsnummer
- KK04-0000044063
- Publiziert bis
- 09.09.2029
Parteien
Schuldner
geboren am 12.06.1998 · von Gontenschwil AG · Cunterscherstrasse 28, 7240 Küblis
Text
- Bemerkungen
- vormals wohnhaft: Gässli 20, 7023 Haldenstein
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der Auflagefrist beim Regionalgericht Plessur, Chur, anhängig zu machen. Beschwerden gegen das Inventar sind innert 10 Tagen beim Kantonsgericht Graubünden einzureichen. Andernfalls werden der Kollokationsplan sowie das Inventar als anerkannt betrachtet.
- Amt
- Betreibungs- und Konkursamt der Region Plessur - Konkursamt, Grabenstrasse 15, 7001 Chur