Kollokationsplan und Inventar DecorLab GmbH
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 20.09.2024
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 20.09.2024
- Frist bis
- 10.10.2024
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Niederglatt, Kaiserstuhlstrasse 42, 8172 Niederglatt ZH
- Publikationsnummer
- KK04-0000044264
- Publiziert bis
- 20.09.2029
Parteien
Schuldner
CHE-201.382.283 · Riedmattstrasse 9, 8153 Rümlang
Text
- Bemerkungen
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Niederglatt schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO). Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
- Amt
- Konkursamt Niederglatt Kaiserstuhlstrasse 42 8172 Niederglatt