Kollokationsplan Bernard Albert Zgraggen

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 04.10.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
04.10.2024
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Aussersihl-Zürich, Wengistrasse 7, 8004 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000044366
Publiziert bis
04.10.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 07.04.1953 · von Senèdes/FR · Engelstrasse 63, 8004 Zürich

Text

Bemerkungen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 04.10.2024 beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Amt
Konkursamt Aussersihl-Zürich Postfach, 8036 Zürich