Kollokationsplan Ursula Anna Keller

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 02.10.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
02.10.2024
Frist bis
22.10.2024
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000044538
Publiziert bis
02.10.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 12.07.1941 · von Weiningen/ZH · Flurstrasse 130, 8047 Zürich

Text

Bemerkungen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 02.10.2024 beim Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich, rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Im Konkursverfahren über die Erbschaft von Ursula Anna Keller, liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläuibgern zur Einsicht auf.
Amt
Konkursamt Altstetten-Zürich Postfach 8048 Zürich