Kollokationsplan Ursula Anna Keller
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 02.10.2024
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 02.10.2024
- Frist bis
- 22.10.2024
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich
- Publikationsnummer
- KK04-0000044538
- Publiziert bis
- 02.10.2029
Parteien
Schuldner
geboren am 12.07.1941 · von Weiningen/ZH · Flurstrasse 130, 8047 Zürich
Text
- Bemerkungen
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 02.10.2024 beim Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich, rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Location circulation authority
- Im Konkursverfahren über die Erbschaft von Ursula Anna Keller, liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläuibgern zur Einsicht auf.
- Amt
- Konkursamt Altstetten-Zürich Postfach 8048 Zürich