Kollokationsplan und Inventar André Grogg

Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 11.10.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Luzern
Publiziert
11.10.2024
Frist bis
31.10.2024
Veröffentlicht von
Konkursamt Luzern West, Amtstelle Sursee, Mühlefeld 16, 6018 Buttisholz
Publikationsnummer
KK04-0000044735
Publiziert bis
11.10.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 28.02.1964 · von Melchnau · Ziegelacker 2, 6214 Schenkon

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Beschwerden gegen das Inventar sind bei der Bezirksgerichtspräsidentin I von Willisau, 6130 Willisau, einzureichen.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Willisau, 6130 Willisau, gerichtlich anhängig zu machen.
Amt
Konkursamt Luzern West, Amtstelle Sursee, Mühlefeld 16, 6018 Buttisholz