Kollokationsplan und Inventar Amatic AG

Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 18.10.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Luzern
Publiziert
18.10.2024
Frist bis
07.11.2024
Veröffentlicht von
Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens
Publikationsnummer
KK04-0000044811
Publiziert bis
18.10.2029

Parteien

Schuldner

CHE-104.218.320 · Industriestrasse 1, 6034 Inwil

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Im Konkursverfahren der Amatic AG verzichtet die Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der inventarisierten Verantwortlichkeitsansprüche unter allen Titeln und in unbestimmter Höhe gegenüber allen mit der Gründung, Verwaltung, Geschäftsführung oder Revision betrauten Personen, insbesondere gemäss Art. 752 ff. OR oder aus schuldrechtlichen Verträgen, sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 07. November 2024 schriftlich per Einschreiben dagegen opponiert. Falls diesem Verzicht zugestimmt wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung) können die Gläubiger beim unterzeichneten Konkursamt ebenfalls bis zum 07. November 2024 gemäss Art. 260 SchKG die Abtretung der Ansprüche verlangen.
Beschwerdestelle
Beschwerden gegen das Inventar sind beim Bezirksgericht Hochdorf einzureichen.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Hochdorf gerichtlich anhängig zu machen.
Amt
Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens