Kollokationsplan und Inventar Amatic AG
Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 18.10.2024
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 18.10.2024
- Frist bis
- 07.11.2024
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens
- Publikationsnummer
- KK04-0000044811
- Publiziert bis
- 18.10.2029
Parteien
Schuldner
CHE-104.218.320 · Industriestrasse 1, 6034 Inwil
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Im Konkursverfahren der Amatic AG verzichtet die Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der inventarisierten Verantwortlichkeitsansprüche unter allen Titeln und in unbestimmter Höhe gegenüber allen mit der Gründung, Verwaltung, Geschäftsführung oder Revision betrauten Personen, insbesondere gemäss Art. 752 ff. OR oder aus schuldrechtlichen Verträgen, sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 07. November 2024 schriftlich per Einschreiben dagegen opponiert. Falls diesem Verzicht zugestimmt wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung) können die Gläubiger beim unterzeichneten Konkursamt ebenfalls bis zum 07. November 2024 gemäss Art. 260 SchKG die Abtretung der Ansprüche verlangen.
- Beschwerdestelle
- Beschwerden gegen das Inventar sind beim Bezirksgericht Hochdorf einzureichen.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Hochdorf gerichtlich anhängig zu machen.
- Amt
- Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens