Kollokationsplan Aptex Security AG
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 25.10.2024
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 25.10.2024
- Frist bis
- 14.11.2024
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Schlieren, Uitikonerstrasse 9, 8952 Schlieren
- Publikationsnummer
- KK04-0000045092
- Publiziert bis
- 25.10.2029
Parteien
Schuldner
CHE-477.802.858 · Zürcherstrasse 133, 8952 Schlieren
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Schlieren zur Einsicht auf. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet, sind innert 10 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt schriftlich beim Konkursamt Schlieren, Postfach, 8952 Schlieren, einzureichen.
- Beschwerdestelle
- Bezirksgericht Dietikon Bahnhofplatz 10 8953 Dietikon
- Amt
- Konkursamt Schlieren Uitikonerstrasse 9 8952 Schlieren