Kollokationsplan Aptex Security AG

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 25.10.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
25.10.2024
Frist bis
14.11.2024
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Schlieren, Uitikonerstrasse 9, 8952 Schlieren
Publikationsnummer
KK04-0000045092
Publiziert bis
25.10.2029

Parteien

Schuldner

CHE-477.802.858 · Zürcherstrasse 133, 8952 Schlieren

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Schlieren zur Einsicht auf. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet, sind innert 10 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt schriftlich beim Konkursamt Schlieren, Postfach, 8952 Schlieren, einzureichen.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Dietikon Bahnhofplatz 10 8953 Dietikon
Amt
Konkursamt Schlieren Uitikonerstrasse 9 8952 Schlieren