Kollokationsplan und Inventar Mario Dapozzo
Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 31.10.2024
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 31.10.2024
- Frist bis
- 21.11.2024
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens
- Publikationsnummer
- KK04-0000045109
- Publiziert bis
- 31.10.2029
Parteien
Schuldner
geboren am 10.04.1969 · Lindenfeldring 6, 6032 Emmen
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- Beschwerden gegen das Inventar sind beim Bezirksgericht Hochdorf einzureichen.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Hochdorf gerichtlich anhängig zu machen.
- Amt
- Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens