Kollokationsplan und Inventar Rüstü Baydar

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 08.11.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
08.11.2024
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dietikon - Konkurse, Zentralstrasse 19, 8953 Dietikon
Publikationsnummer
KK04-0000045328
Publiziert bis
08.11.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 20.12.1991 · Zürcherstrasse 61, 8953 Dietikon

Text

Bemerkungen
Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Dietikon, Zentralstr. 19, 8953 Dietikon, zur Einsicht auf. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 8. November 2024 beim Bezirksgericht Dietikon, Postfach, 8953 Dietikon, rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke sind innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Dietikon als Aufsichtsbehörde schriftlich einzureichen.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Dietikon Aufsichtsbehörde Postfach 8953 Dietikon
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Amt
Angaben zur Auflagestelle siehe unter "Bemerkungen" unten.