Kollokationsplan und Inventar Beat David Gerhard

Kollokationsplan und Inventar · Aargau · 08.11.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Aargau
Publiziert
08.11.2024
Frist bis
28.11.2024
Veröffentlicht von
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
Publikationsnummer
KK04-0000045449
Publiziert bis
08.11.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 01.04.1961 · von Küttigen · Kanalweg 22, 4800 Zofingen

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Zofingen, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden. /kj
Amt
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau