Kollokationsplan D4S GmbH in Liquidation

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 08.11.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
08.11.2024
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Winterthur-Altstadt, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
Publikationsnummer
KK04-0000045455
Publiziert bis
08.11.2029

Parteien

Schuldner

CHE-335.628.494 · 0107 · Brühlbergstrasse 11, 8400 Winterthur

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern bei der Mobilen Equipe Konkurs, Wengistrasse 7, 8004 Zürich, im Original und mit sämtlichen Eingaben, sowie beim Konkursamt Winterthur-Altstadt (ohne Eingaben), zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der genannten Frist beim Bezirksgericht Winterthur rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Amt
Mobile Equipe Konkurs Postfach 8036 Zürich