Kollokationsplan Archilyse AG
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 20.11.2024
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 20.11.2024
- Frist bis
- 10.12.2024
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich
- Publikationsnummer
- KK04-0000045657
- Publiziert bis
- 20.11.2029
Parteien
Schuldner
CHE-238.373.634 · Flüelastrasse 31B, 8047 Zürich
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Location circulation authority
- Im Konkurs über die Archilyse AG, liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich, zur Einsicht auf.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen ab Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
- Amt
- Konkursamt Altstetten-Zürich Altstetterstrasse 142 8048 Zürich