Kollokationsplan Paul Stalder

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 27.11.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
27.11.2024
Frist bis
17.12.2024
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000045857
Publiziert bis
27.11.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 26.09.1945 · von Lützelflüh BE · Hohlstrasse 459, 8048 Zürich

Text

Bemerkungen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen ab Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich, rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Konkursamt Altstetten-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Im Konkurs überStalder Paul liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Altstetten-Zürich, Postfach, 8048 Zürich zur Einsicht auf.
Amt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich