Kollokationsplan und Inventar Werner Zettel
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 10.01.2025
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 10.01.2025
- Frist bis
- 30.01.2025
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dübendorf, Bettlistrasse 28, 8600 Dübendorf
- Publikationsnummer
- KK04-0000046393
- Publiziert bis
- 10.01.2030
Parteien
Schuldner
geboren am 26.09.1947 · von Grossdietwil LU · Zürichstrasse 65, 8600 Dübendorf
Text
- Bemerkungen
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 10.01.2025 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Amt
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dübendorf, Bettlistrasse 28, 8600 Dübendorf