Kollokationsplan und Inventar Werner Zettel

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 10.01.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
10.01.2025
Frist bis
30.01.2025
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dübendorf, Bettlistrasse 28, 8600 Dübendorf
Publikationsnummer
KK04-0000046393
Publiziert bis
10.01.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 26.09.1947 · von Grossdietwil LU · Zürichstrasse 65, 8600 Dübendorf

Text

Bemerkungen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 10.01.2025 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dübendorf, Bettlistrasse 28, 8600 Dübendorf