Kollokationsplan und Inventar Daniel Baur

Kollokationsplan und Inventar · Thurgau · 10.01.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Thurgau
Publiziert
10.01.2025
Frist bis
30.01.2025
Veröffentlicht von
Konkursamt des Kantons Thurgau, Bahnhofplatz 69, 8500 Frauenfeld
Publikationsnummer
KK04-0000046428
Publiziert bis
10.01.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 30.10.1969 · von Winterthur (ZH) · Ober-Speck 2, 8495 Schmidrüti

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Obergericht des Kantons Thurgau Promenadenstrasse 12a 8510 Frauenfeld
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Münchwilen Wilerstrasse 2 9542 Münchwilen
Amt
Konkursamt des Kantons Thurgau Bahnhofplatz 69 8510 Frauenfeld