Kollokationsplan und Inventar Thomas Baumann
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 07.01.2025
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 07.01.2025
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Horgen, Dorfplatz 1, 8810 Horgen
- Publikationsnummer
- KK04-0000046438
- Publiziert bis
- 07.01.2030
Parteien
Schuldner
geboren am 18.05.1982 · von Horgen · Karrenstrasse 6, 8810 Horgen
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Location circulation authority
- Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern bei der Mobilen Equipe Konkurs, Wengistrasse 7, 8004 Zürich, im Original und mit sämtlichen Eingaben sowie beim Konkursamt Horgen (ohne Eingaben), zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Horgen rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) beim Bezirksgericht Horgen als Aufsichtsbehörde: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke. b) bei der Auflagestelle: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
- Amt
- Anfragen und Korrespondenzen sind ausschliesslich an die folgende Kontaktstelle zu richten: Konkursamt Horgen vertreten durch Mobile Equipe Konkurs Postfach 8036 Zürich [email protected]