Kollokationsplan und Inventar Peter Wenger

Kollokationsplan und Inventar · Aargau · 14.01.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Aargau
Publiziert
14.01.2025
Frist bis
03.02.2025
Veröffentlicht von
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
Publikationsnummer
KK04-0000046660
Publiziert bis
14.01.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 05.05.1944 · von Forst-Längenbühl BE · Moosmatt 4, 4853 Murgenthal

Text

Bemerkungen
Vormals wohnhaft: Fahrackerstasse 4, 4853 Murgenthal. /yw
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Zofingen, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden.
Amt
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau