Kollokationsplan DDC Schweiz AG
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 24.01.2025
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 24.01.2025
- Frist bis
- 12.12.2024
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen
- Publikationsnummer
- KK04-0000046892
- Publiziert bis
- 24.01.2030
Parteien
Schuldner
CHE-108.552.485 · Hohenbühlstrasse 2, 8152 Glattbrugg
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Publiziert wird die Neuauflage des Kollokationsplanes aufgrund des Einganges zusätzlicher Forderungen. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 24.01.2025 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
- Beschwerdestelle
- Bezirksgericht Bülach Postfach 8180 Bülach
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Bezirksgericht Bülach Postfach 8180 Bülach
- Comment entry deadline
- Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
- Amt
- Konkursamt Wallisellen Zentralstrasse 9 8304 Wallisellen