Kollokationsplan DDC Schweiz AG

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 24.01.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
24.01.2025
Frist bis
12.12.2024
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen
Publikationsnummer
KK04-0000046892
Publiziert bis
24.01.2030

Parteien

Schuldner

CHE-108.552.485 · Hohenbühlstrasse 2, 8152 Glattbrugg

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Publiziert wird die Neuauflage des Kollokationsplanes aufgrund des Einganges zusätzlicher Forderungen. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 24.01.2025 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Bülach Postfach 8180 Bülach
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Bülach Postfach 8180 Bülach
Comment entry deadline
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
Amt
Konkursamt Wallisellen Zentralstrasse 9 8304 Wallisellen