Kollokationsplan Jegen Textilien AG

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 31.01.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
31.01.2025
Frist bis
20.02.2025
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Thalwil, Gotthardstrasse 20, 8800 Thalwil
Publikationsnummer
KK04-0000047075
Publiziert bis
31.01.2030

Parteien

Schuldner

CHE-103.775.256 · Spinnereistrasse 12, 8135 Langnau am Albis

Text

Bemerkungen
Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Horgen Aufsichtsbehörde Burghaldenstrasse 3 8810 Horgen
Location circulation authority
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Einzelgericht in Konkurssachen am Bezirksgericht Horgen Burghaldenstrasse 3 8810 Horgen
Amt
Konkursamt Thalwil Gotthardstrasse 20/22 8800 Thalwil