Kollokationsplan Jegen Textilien AG
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 31.01.2025
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 31.01.2025
- Frist bis
- 20.02.2025
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Thalwil, Gotthardstrasse 20, 8800 Thalwil
- Publikationsnummer
- KK04-0000047075
- Publiziert bis
- 31.01.2030
Parteien
Schuldner
CHE-103.775.256 · Spinnereistrasse 12, 8135 Langnau am Albis
Text
- Bemerkungen
- Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- Bezirksgericht Horgen Aufsichtsbehörde Burghaldenstrasse 3 8810 Horgen
- Location circulation authority
- Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Einzelgericht in Konkurssachen am Bezirksgericht Horgen Burghaldenstrasse 3 8810 Horgen
- Amt
- Konkursamt Thalwil Gotthardstrasse 20/22 8800 Thalwil