Kollokationsplan und Inventar Ortrud Gärtner

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 14.02.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
14.02.2025
Frist bis
06.03.2025
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Meilen, Dorfstrasse 81, 8706 Meilen
Publikationsnummer
KK04-0000047363
Publiziert bis
14.02.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 14.11.1937 · von Meilen ZH · Winkelstrasse 5, 8706 Meilen

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt von heute beim Bezirksgericht Meilen rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Amt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Meilen, Dorfstrasse 81, 8706 Meilen