Kollokationsplan und Inventar Ortrud Gärtner
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 14.02.2025
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 14.02.2025
- Frist bis
- 06.03.2025
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Meilen, Dorfstrasse 81, 8706 Meilen
- Publikationsnummer
- KK04-0000047363
- Publiziert bis
- 14.02.2030
Parteien
Schuldner
geboren am 14.11.1937 · von Meilen ZH · Winkelstrasse 5, 8706 Meilen
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt von heute beim Bezirksgericht Meilen rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
- Amt
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Meilen, Dorfstrasse 81, 8706 Meilen