Kollokationsplan und Inventar HUMA GmbH
Kollokationsplan und Inventar · Aargau · 07.03.2025
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Aargau
- Publiziert
- 07.03.2025
- Frist bis
- 27.03.2025
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
- Publikationsnummer
- KK04-0000047575
- Publiziert bis
- 07.03.2030
Parteien
Schuldner
CHE-376.837.368 · Landstrasse 8, 4303 Kaiseraugst
Text
- Bemerkungen
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Rheinfelden, 4310 Rheinfelden, Beschwerden innert 10 Tagen beim Obergericht des Kantons Aargau, SchK-Kommission, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden./am
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Amt
- Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau