Kollokationsplan und Inventar Kurt Meyer
Kollokationsplan und Inventar · St. Gallen · 28.02.2025
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- St. Gallen
- Publiziert
- 28.02.2025
- Frist bis
- 20.03.2025
- Veröffentlicht von
- Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG
- Publikationsnummer
- KK04-0000047740
- Publiziert bis
- 28.02.2030
Parteien
Schuldner
geboren am 19.10.1967 · von Boswil AG · Saxweg 3, 9470 Buchs
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland, 8887 Mels
- Amt
- Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG