Kollokationsplan und Inventar Malgorzata Stolarczyk

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 07.03.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
07.03.2025
Frist bis
27.03.2025
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Thalwil, Gotthardstrasse 20, 8800 Thalwil
Publikationsnummer
KK04-0000047802
Publiziert bis
07.03.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 31.03.1972 · Seestrasse 137c, 8800 Thalwil

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Thalwil, Gotthardstrasse 20, 8800 Thalwil