Kollokationsplan und Inventar Venstone AG
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 19.03.2025
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 19.03.2025
- Frist bis
- 08.04.2025
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Riesbach-Zürich, Kreuzstrasse 42, 8008 Zürich
- Publikationsnummer
- KK04-0000048043
- Publiziert bis
- 19.03.2030
Parteien
Schuldner
CHE-382.244.283 · Drahtzugstrasse 18, 8008 Zürich
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 19.03.2025 beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen.
- Beschwerdestelle
- Bezirksgericht Zürich Aufsichtsbehörde Postfach 8036 Zürich
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Bezirksgericht Zürich Konkursgericht Postfach 8036 Zürich
- Amt
- Konkursamt Riesbach-Zürich Kreuzstrasse 42 8008 Zürich