Kollokationsplan und Inventar Andreas Weibel

Kollokationsplan und Inventar · Schaffhausen · 21.03.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Schaffhausen
Publiziert
21.03.2025
Frist bis
10.04.2025
Veröffentlicht von
Konkursamt des Kantons Schaffhausen, Münsterplatz 31, 8200 Schaffhausen
Publikationsnummer
KK04-0000048095
Publiziert bis
21.03.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 20.03.1980 · von Thürnen (BL) · Mühlenstrasse 74, 8200 Schaffhausen

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Beschwerden gegen das Inventar, insbesondere gegen die Zuteilung von Kompetenzgegenständen, sind beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, Frauengasse 17, 8200 Schaffhausen einzureichen. Die von der Konkursverwaltung unter Vorbehalt sämtlicher Gläubigerrechte anerkannten Ansprüche bezüglich Eigentumsansprachen gelten als von der Gläubigergesamtheit beschlossen, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert 10 Tagen ab Publikation beim Konkursamt dagegen Einsprache erhebt. Die Rechte der einzelnen Gläubiger nach Art. 260 SchKG sind, sofern die von der Konkursverwaltung anerkannten Ansprüche von der Gläubigergesamtheit gutgeheissen werden, innert 20 Tagen ab Publikation beim unterzeichneten Konkursamt geltend zu machen.
Beschwerdestelle
Obergericht des Kantons Schaffhausen Frauengasse 17 8200 Schaffhausen
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Kantonsgericht Schaffhausen Herrenacker 26 8200 Schaffhausen
Amt
Konkursamt Schaffhausen Münsterplatz 31 8200 Schaffhausen