Kollokationsplan und Inventar Thomas Balmer
Kollokationsplan und Inventar · Bern · 02.04.2025
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 02.04.2025
- Frist bis
- 22.04.2025
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Seeland - Dienststelle Seeland, Kontrollstrasse 20, 2502 Biel/Bienne
- Publikationsnummer
- KK04-0000048351
- Publiziert bis
- 02.04.2030
Parteien
Schuldner
geboren am 19.07.1967 · von Flühli · Industriering 51, 3250 Lyss
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Amt
- Konkursamt Seeland - Dienststelle Seeland, Kontrollstrasse 20, 2502 Biel/Bienne