Kollokationsplan und Inventar Adnan Omar

Kollokationsplan und Inventar · Aargau · 28.04.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Aargau
Publiziert
28.04.2025
Frist bis
18.05.2025
Veröffentlicht von
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
Publikationsnummer
KK04-0000049005
Publiziert bis
28.04.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 01.10.1980 · Hauptstrasse 19, 5726 Unterkulm

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Kulm, Zentrumsplatz 1, 5726 Unterkulm, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden./DBo
Amt
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau