Kollokationsplan und Inventar Hermann Langenick

Kollokationsplan und Inventar · Zug · 01.05.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zug
Publiziert
01.05.2025
Frist bis
21.05.2025
Veröffentlicht von
Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug
Publikationsnummer
KK04-0000049113
Publiziert bis
01.05.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 26.04.1937 · von Rifferswil · Poststrasse 16, 6300 Zug

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug