Kollokationsplan und Inventar Gilbert Kuster

Kollokationsplan und Inventar · Schwyz · 09.05.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Schwyz
Publiziert
09.05.2025
Frist bis
30.05.2025
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Goldau, Parkstrasse 3, 6410 Goldau
Publikationsnummer
KK04-0000049126
Publiziert bis
09.05.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 02.02.1964 · von Eschenbach SG · Oberdorf 6, 6424 Lauerz

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Goldau, Parkstrasse 3, 6410 Goldau