Kollokationsplan Tabea Andrea Reimann

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 14.05.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
14.05.2025
Frist bis
04.06.2025
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000049278
Publiziert bis
14.05.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 12.09.1989 · von Winterthur · Zwischenbächen 133, 8048 Zürich

Text

Bemerkungen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 14.05.2025 beim zuständigen Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich, rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Im Konkursverfahren über die Erbschaft von Tabea Andrea Reimann liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern zur Einsicht auf.
Amt
Konkursamt Altstetten-Zürich Postfach 8048 Zürich