Kollokationsplan Leder Locher AG

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 16.05.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
16.05.2025
Frist bis
05.06.2025
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen
Publikationsnummer
KK04-0000049428
Publiziert bis
16.05.2030

Parteien

Schuldner

CHE-105.939.965 · Neugutstrasse 60, 8304 Wallisellen

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Publiziert wird die Neuauflage des infolge nachträglicher Forderungseingabe ergänzte Kollokationsplans. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 16.05.2025 beim Bezirksgericht Bülach rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Bülach Postfach 8180 Bülach
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Bülach Postfach 8180 Bülach
Comment entry deadline
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
Amt
Konkursamt Wallisellen Zentralstrasse 9 8304 Wallisellen