Kollokationsplan Urs Meisterhans

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 16.05.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
16.05.2025
Frist bis
05.06.2025
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Küsnacht, Kohlrainstrasse 10, 8700 Küsnacht ZH
Publikationsnummer
KK04-0000049512
Publiziert bis
16.05.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 10.11.1960 · von Illnau-Effretikon ZH und Volketswil ZH · Freihofstrasse 28, 8700 Küsnacht ZH

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Meilen Postfach 8706 Meilen
Location circulation authority
Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Küsnacht zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der genannten Frist bei der angegebenen Kontaktstelle rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Meilen Postfach 8706 Meilen
Comment entry deadline
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
Amt
KONKURSAMT KÜSNACHT Kohlrainstrasse 10 8700 Küsnacht ZH