Kollokationsplan Urs Meisterhans
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 16.05.2025
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 16.05.2025
- Frist bis
- 05.06.2025
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Küsnacht, Kohlrainstrasse 10, 8700 Küsnacht ZH
- Publikationsnummer
- KK04-0000049512
- Publiziert bis
- 16.05.2030
Parteien
Schuldner
geboren am 10.11.1960 · von Illnau-Effretikon ZH und Volketswil ZH · Freihofstrasse 28, 8700 Küsnacht ZH
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- Bezirksgericht Meilen Postfach 8706 Meilen
- Location circulation authority
- Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Küsnacht zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der genannten Frist bei der angegebenen Kontaktstelle rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Bezirksgericht Meilen Postfach 8706 Meilen
- Comment entry deadline
- Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
- Amt
- KONKURSAMT KÜSNACHT Kohlrainstrasse 10 8700 Küsnacht ZH