Kollokationsplan und Inventar Patrick Läubli

Kollokationsplan und Inventar · Graubünden · 22.05.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Graubünden
Publiziert
22.05.2025
Frist bis
10.06.2025
Veröffentlicht von
Betreibungs- und Konkursamt der Region Plessur - Konkursamt, Grabenstrasse 15, 7001 Chur
Publikationsnummer
KK04-0000049674
Publiziert bis
22.05.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 30.04.1976 · von Walenstadt-Tscherlach (SG), Seengen (AG) · Sonnenbergstrasse 23, 7050 Arosa

Text

Bemerkungen
Sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert 10 Tagen ab Publikation beim Konkursamt dagegen Einsprache erhebt, verzichtet die Konkursverwaltung auf die selbständige Geltendmachung der bestrittenen Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten. Betreffend die Geltendmachung der bestrittenen Forderungen können die Gläubiger innert der Auflagefrist des Inventars ein Abtretungsbegehren gem. Art. 260 SchKG beim unterzeichnenden Konkursamt einreichen.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der Auflagefrist beim Regionalgericht Plessur, Chur, anhängig zu machen. Beschwerden gegen das Inventar sind innert 10 Tagen beim Obergericht Graubünden einzureichen. Andernfalls werden der Kollokationsplan sowie das Inventar als anerkannt betrachtet.
Amt
Betreibungs- und Konkursamt der Region Plessur - Konkursamt, Grabenstrasse 15, 7001 Chur