Kollokationsplan und Inventar Marcel Wülser

Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 06.06.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Luzern
Publiziert
06.06.2025
Frist bis
26.06.2025
Veröffentlicht von
Konkursamt Kriens, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens
Publikationsnummer
KK04-0000049809
Publiziert bis
06.06.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 23.09.1969 · von Zeihen AG und Luzern LU · Pilatusstrasse 3, 6010 Kriens

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Beschwerden gegen das Inventar sind beim Bezirksgericht Kriens einzureichen.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Kriens gerichtlich anhängig zu machen.
Amt
Konkursamt Kriens, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens