Kollokationsplan Parente AG

Kollokationsplan und Inventar · Aargau · 10.06.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Aargau
Publiziert
10.06.2025
Frist bis
30.06.2025
Veröffentlicht von
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
Publikationsnummer
KK04-0000050022
Publiziert bis
10.06.2030

Parteien

Schuldner

CHE-108.477.027 · Hinterbächlistrasse 1, 5452 Oberrohrdorf

Text

Bemerkungen
AA
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Neuauflage des Kollokationsplanes. Infolge nachträglicher Abänderung von zwei Forderungen innerhalb der Auflagefrist in der unversicherten 1. Klasse und einer Forderung in der unversicherten 2. Klasse liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern bei der unterzeichneten Konkursverwaltung erneut zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung der Neuauflage des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Baden, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen. Ansonsten gilt die Neuauflage Kollokationsplans als anerkannt.
Amt
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau