Kollokationsplan und Inventar Andreas Auerbach

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 27.06.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
27.06.2025
Frist bis
17.07.2025
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Niederglatt, Kaiserstuhlstrasse 42, 8172 Niederglatt ZH
Publikationsnummer
KK04-0000050355
Publiziert bis
27.06.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 18.03.1963 · von Aarwangen BE · Sandbuckstrasse 29, 8173 Neerach

Text

Bemerkungen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 27.06.2025 beim Bezirksgericht Dielsdorf, 8157 Dielsdorf rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen beim Bezirksgericht Dielsdorf, 8157 Dielsdorf, als Aufsichtsbehörde Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Amt
Konkursamt Niederglatt Kaiserstuhlstrasse 42 8172 Niederglatt