Kollokationsplan und Inventar Seda Scheuring

Kollokationsplan und Inventar · Basel-Stadt · 06.08.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Basel-Stadt
Publiziert
06.08.2025
Frist bis
04.09.2025
Veröffentlicht von
Konkursamt des Kantons Basel-Stadt, Postfach 230, 4001 Basel
Publikationsnummer
KK04-0000051061
Publiziert bis
06.08.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 14.08.1974 · Hirtenweg 4, 4125 Riehen

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Kollokationsplan und Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Zivilgericht, Beschwerden gegen das Inventar bei der Aufsichtsbehörde über das Konkursamt anhängig zu machen.
Beschwerdestelle
Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt, Postfach, 4001 Basel
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Zivilgericht Basel-Stadt, Postfach, 4001 Basel
Amt
Konkursamt Basel-Stadt, Petersgraben 9, Postfach, 4001 Basel