Kollokationsplan Primestay Schweiz AG
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 08.08.2025
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 08.08.2025
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Winterthur-Altstadt, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
- Publikationsnummer
- KK04-0000051065
- Publiziert bis
- 08.08.2030
Parteien
Schuldner
CHE-142.361.639 · Lagerhausstr. 6a, 8400 Winterthur
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Die Neuauflage des Kollokationsplanes erfolgt infolge nachträglich ausbezahlter Insolvenzentschädigung an die Arbeitnehmerin Fanni Szabo, Forderung Nr. 6, was weitere Arbeitgeberbeiträge ausgelöst hat. Aufnahme der weiteren Forderungen zu Gunsten der Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich: Forderung Nr. 28: CHF 445.10, BVG-Arbeitgeberbeiträge auf ausgerichtete Insolvenzentschädigung Forderung Nr. 29: CHF 961.36, Arbeitgeberbeiträge an AHV, IV, EO, ALV sowie Verwaltungskosten ALV Weiter wurden die Verwaltungskosten auf den Arbeitgeberbeiträgen von 0.5% auf 1% korrigiert, infolge anders gewählter Aufteilung der Beiträge der zuständigen Sozialversicherung.
- Beschwerdestelle
- Bezirksgericht Winterthur Lindstr. 10 8400 Winterthur
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Bezirksgericht Winterthur Lindstr. 10 8400 Winterthur
- Amt
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Winterthur-Altstadt, Stadthausstrasse 12, P.O.B. 2146, 8401 Winterthur, 8400 Winterthur