Kollokationsplan Primestay Schweiz AG

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 08.08.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
08.08.2025
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Winterthur-Altstadt, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
Publikationsnummer
KK04-0000051065
Publiziert bis
08.08.2030

Parteien

Schuldner

CHE-142.361.639 · Lagerhausstr. 6a, 8400 Winterthur

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Die Neuauflage des Kollokationsplanes erfolgt infolge nachträglich ausbezahlter Insolvenzentschädigung an die Arbeitnehmerin Fanni Szabo, Forderung Nr. 6, was weitere Arbeitgeberbeiträge ausgelöst hat. Aufnahme der weiteren Forderungen zu Gunsten der Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich: Forderung Nr. 28: CHF 445.10, BVG-Arbeitgeberbeiträge auf ausgerichtete Insolvenzentschädigung Forderung Nr. 29: CHF 961.36, Arbeitgeberbeiträge an AHV, IV, EO, ALV sowie Verwaltungskosten ALV Weiter wurden die Verwaltungskosten auf den Arbeitgeberbeiträgen von 0.5% auf 1% korrigiert, infolge anders gewählter Aufteilung der Beiträge der zuständigen Sozialversicherung.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Winterthur Lindstr. 10 8400 Winterthur
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Winterthur Lindstr. 10 8400 Winterthur
Amt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Winterthur-Altstadt, Stadthausstrasse 12, P.O.B. 2146, 8401 Winterthur, 8400 Winterthur