Kollokationsplan und Inventar Ruzica Scheidegger

Kollokationsplan und Inventar · Schaffhausen · 08.08.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Schaffhausen
Publiziert
08.08.2025
Frist bis
04.09.2025
Veröffentlicht von
Konkursamt des Kantons Schaffhausen, Kronengässchen 3, 8201 Schaffhausen
Publikationsnummer
KK04-0000051138
Publiziert bis
08.08.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 04.06.1953 · von Trub (BE) · Wagenhauserstrasse 20, 8260 Stein am Rhein

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Beschwerden gegen das Inventar, insbesondere gegen die Zuteilung von Kompetenzgegenständen, sind beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, Frauengasse 17, 8200 Schaffhausen einzureichen.
Beschwerdestelle
Obergericht des Kantons Schaffhausen Frauengasse 17 8200 Schaffhausen
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Kantonsgericht Schaffhausen Herrenacker 26 8200 Schaffhausen
Amt
Konkursamt Schaffhausen Kronengässchen 3 8200 Schaffhausen