Kollokationsplan und Inventar IDLC GmbH
Kollokationsplan und Inventar · Basel-Stadt · 27.08.2025
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Basel-Stadt
- Publiziert
- 27.08.2025
- Frist bis
- 16.09.2025
- Veröffentlicht von
- Konkursamt des Kantons Basel-Stadt, Postfach 230, 4001 Basel
- Publikationsnummer
- KK04-0000051549
- Publiziert bis
- 27.08.2030
Parteien
Schuldner
CHE-110.049.296 · Murbacherstrasse 34, 4056 Basel
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Der Kollokationsplan im Liquidationsverfahren nach Art. 230a SchKG liegt den beteiligten Gläubigern innert Frist beim unterzeichneten Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Zivilgericht anhängig zu machen.
- Beschwerdestelle
- Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt, Postfach, 4001 Basel
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Zivilgericht Basel-Stadt, Postfach, 4001 Basel
- Amt
- Konkursamt Basel-Stadt, Petersgraben 9, Postfach, 4001 Basel