Kollokationsplan Dyad AG

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 24.09.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
24.09.2025
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Aussersihl-Zürich, Wengistrasse 7, 8004 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000052090
Publiziert bis
24.09.2030

Parteien

Schuldner

CHE-251.141.942 · Josefstrasse 225, 8005 Zürich

Text

Bemerkungen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntma-chung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 24.09.2025 beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Be-streitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Aussersihl-Zürich schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkurs-verwaltung verzichtet.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Amt
Konkursamt Aussersihl-Zürich Postfach, 8036 Zürich