Kollokationsplan und Inventar Sol Buser
Kollokationsplan und Inventar · Basel-Landschaft · 22.09.2025
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Publiziert
- 22.09.2025
- Frist bis
- 13.10.2025
- Veröffentlicht von
- Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Konkurse, Eichenweg 12, 4410 Liestal
- Publikationsnummer
- KK04-0000052171
- Publiziert bis
- 22.09.2030
Parteien
Schuldner
geboren am 01.07.1994 · von Zunzgen, BL · Winkelweg 23, 4435 Niederdorf
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Amt
- Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Konkurse, Eichenweg 12, 4410 Liestal