Kollokationsplan OMNIMEDICA AG

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 26.09.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
26.09.2025
Frist bis
16.10.2025
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Schlieren, Uitikonerstrasse 9, 8952 Schlieren
Publikationsnummer
KK04-0000052172
Publiziert bis
26.09.2030

Parteien

Schuldner

CHE-109.080.514 · Lättenstrasse 27, 8952 Schlieren

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Schlieren zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Name schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Amt
Konkursamt Schlieren Uitikonerstrasse 9 8952 Schlieren