Kollokationsplan PRIMITIV Group GmbH

Kollokationsplan und Inventar · Aargau · 30.09.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Aargau
Publiziert
30.09.2025
Frist bis
20.10.2025
Veröffentlicht von
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
Publikationsnummer
KK04-0000052325
Publiziert bis
30.09.2030

Parteien

Schuldner

CHE-147.320.381 · Landstrasse 78, 5275 Etzgen

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Im vorgenannten Konkursverfahren liegt ein Nachtrag zum Kollokationsplan wegen Zulassung einer weiteren Forderung von CHF 724.23 in 3. Klasse den beteiligten Gläubigern zur Einsichtnahme auf. Klagen auf Anfechtung des Nachtrags sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Laufenburg anhängig zu machen, ansonsten der Nachtrag als anerkannt betrachtet wird./SA
Amt
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau