Kollokationsplan Björn Schildt

Kollokationsplan und Inventar · Bern · 01.10.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Bern
Publiziert
01.10.2025
Frist bis
21.10.2025
Veröffentlicht von
Konkursamt Seeland - Dienststelle Seeland, Kontrollstrasse 20, 2502 Biel/Bienne
Publikationsnummer
KK04-0000052365
Publiziert bis
01.10.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 01.08.1994 · Hauptstrasse 134, 2554 Meinisberg

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Neuauflage des Kollokationsplanes infolge nachträglicher Zulassung einer Forderung in der 3. Klasse.
Amt
Konkursamt Seeland - Dienststelle Seeland, Kontrollstrasse 20, 2502 Biel/Bienne