Kollokationsplan und Inventar Thomas Hossmann

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 03.10.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
03.10.2025
Frist bis
23.10.2025
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Küsnacht, Kohlrainstrasse 10, 8700 Küsnacht ZH
Publikationsnummer
KK04-0000052381
Publiziert bis
03.10.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 18.12.1987 · von Calanca GR · Seestrasse 21, 8703 Erlenbach ZH

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt von heute beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) Beim Bezirksgericht Meilen als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b) Beim Konkursamt Küsnacht: der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Meilen Postfach 8706 Meilen
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Meilen Postfach 8706 Meilen
Amt
Konkursamt Küsnacht Kohlrainstrasse 10 8700 Küsnacht