Kollokationsplan Elfitel AG

Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 17.10.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Luzern
Publiziert
17.10.2025
Frist bis
06.11.2025
Veröffentlicht von
Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens
Publikationsnummer
KK04-0000052639
Publiziert bis
17.10.2030

Parteien

Schuldner

CHE-187.260.199 · Hauptstrasse 70, 6033 Buchrain

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Die Konkursverwaltung namens der Konkursmasse verzichtet auf den Weiterzug der drei Entscheide vom 03. Oktober 2025 des Bezirksgerichts Hochdorf. Beschwerdefrist 30 Tage ab Zustellung. Den Gläubiger wird beantragt, die Konkursmasse solle die Prozesse nicht weiterführen; gleichzeitig wird den Gläubigern das Prozessführungsrecht zur Abtretung im Sinne von Art. 260 SchKG offeriert. Stillschweigen innert Frist von 20 Tagen (Klagefrist Neuauflage) gilt als Zustimmung zum Verzicht der Konkursmasse und als Verzicht auf Abtretung.
Location circulation authority
Aufgrund dreier Gerichtsurteile zugunsten der jeweiligen Klägerinnen, einer verspätet eingereichten Forderung sowie einer nachträglicher Anmeldung eines Vorzugsrechts (Mietkaution), erfolgt die Neuauflage des Kollokationsplans.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Hochdorf gerichtlich anhängig zu machen.
Amt
Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens