Kollokationsplan und Inventar 2trust schweiz ag

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 22.10.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
22.10.2025
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Zürich (Altstadt), Löwenstrasse 11, 8001 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000052737
Publiziert bis
22.10.2030

Parteien

Schuldner

CHE-282.635.542 · Bahnhofstrasse 52, 8001 Zürich

Text

Bemerkungen
Neuauflage infolge nachträglicher Forderungseingaben.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Zürich Aufsichtsbehörde Postfach 8036 Zürich
Location circulation authority
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 22.10.2025 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Zürich Konkursgericht Postfach 8036 Zürich
Amt
Konkursamt Zürich (Altstadt) Postfach 8022 Zürich